Zentrum Seniorenstudium
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Gebühren für Studierende des Seniorenstudiums

Für Gaststudierende des Seniorenstudiums gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelte Gebühren:

  • für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100,-€
  • für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200,- €
  • für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300,- €

Die Gebühr ist mit Antragstellung auf Erstimmatrikulation, Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen fällig.

Wenn Sie Ihre Semesterwochenstunden durch die Entrichtung von 100,- € oder 200,- € Semestergebühr begrenzt haben, müssen die Veranstaltungen mit den Belegnummern des Vorlesungsverzeichnisses und den Semesterwochenstunden in das Immatrikulationsformular eingetragen und zusätzlich auf dem Studienausweis für das Seniorenstudium vermerkt werden. Bei Entrichtung der Semestergebühr über 300,- € haben Sie unlimitierten Zugang zu den Veranstaltungen des Zentrums Seniorenstudium. Daher entfällt diese Regelung für Sie.

Im Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen.

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Die obigen Informationen entsprechen den Angaben des Ref. III.2 (Studentenkanzlei), Stand 05/2016. Bitte informieren Sie sich hier über Änderungen.