
Mit der Einführung einer Pauschalgebühr für das Seniorenstudium ergeben sich ab dem Wintersemester 2011/12 folgende Neuerungen:
Zur Immatrikulation für das Seniorenstudium gibt es folgende drei Möglichkeiten:
1. ERSTIMMATRIKULATION
Die Erstimmatrikulation können Personen beantragen, die sich erstmals für das Seniorenstudium an der LMU immatrikulieren möchten. Die Erstimmatrikulation ist grundsätzlich persönlich innerhalb der festgesetzten Frist zu beantragen.
Hinsichtlich einer Stellvertretung bei der Immatrikulation gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Stellvertreter muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis und eine schriftliche Vertretungsvollmacht für die Antragstellung auf Immatrikulation an der LMU legitimieren. Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht zum Verbleib bei der Studentenkanzlei vorgesehen ist.
Die Erstimmatrikulation für das Sommersemester 2012 findet vom 10. April bis 13. April 2012 in HS F 007 im Hauptgebäude der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, statt und zwar von 8.30 bis 11.30 Uhr (bitte Wegweiser beachten).
Folgende Unterlagen sind für die Erstimmatrikulation notwendig:
Das aktuelle Immatrikulations- und Ausweisformular erhalten Sie auch bei der persönlichen Immatrikulation vor Ort.
Nach Überprüfung der Unterlagen und der Einzahlung der Gebühr erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis für Seniorenstudierende. Innerhalb von sechs Wochen wird Ihnen der endgültige Ausweis zusammen mit einem Schreiben zugesandt, das die nötigen Informationen zum Rückmelde- und Wiederimmatrikulationsverfahren (s. Punkt 2. und 3.) für die Folgesemester enthält und in dem Ihnen die Überweisungsmodalitäten, die Zahlungsfrist und Ihre Matrikelnummer mitgeteilt werden.
2. RÜCKMELDUNG
Die Rückmeldung können Personen beantragen, die im jeweils vorhergehenden Semester bereits für das Seniorenstudium immatrikuliert waren.
Für Seniorenstudierende, die bereits im vergangenen Semester eingeschrieben waren, gilt ein automatisiertes Rückmeldeverfahren. Zur Immatrikulation genügt ein form- und fristgerechter Antrag auf Rückmeldung durch Überweisung der Semestergebühr unter Angabe der Matrikelnummer. Der Ausweis für das Seniorenstudium wird bei fristgerechter Rückmeldung rechtzeitig per Post zugesandt.
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und organisatorischen Gründen gilt derzeit dieses Rückmeldeverfahren nur für Seniorenstudierende, die im Wintersemester 2011/12 für das Seniorenstudium an der LMU eingeschrieben waren.
Die Überweisungsmodalitäten, die Zahlungsfrist und ihre Matrikelnummer erhalten Seniorenstudierende, die im Wintersemester 2011/12 für das Seniorenstudium an der LMU eingeschrieben waren, in einem Schreiben der LMU per Post.
3. WIEDERIMMATRIKULATION
Die Wiederimmatrikulation können Personen beantragen, die bereits einmal an der LMU für das Seniorenstudium immatrikuliert waren und sich nach einem oder mehreren Semestern Unterbrechung wieder zum Seniorenstudium immatrikulieren wollen.
Für diese Seniorenstudierenden gilt ein automatisiertes Wiederimmatrikulationsverfahren. Zur Immatrikulation für das kommende Semester genügt ein form- und fristgerechter Antrag auf Wiederimmatrikulation durch Überweisung der Semestergebühr unter Angabe der Matrikelnummer. Der Ausweis für das Seniorenstudium wird bei fristgerechter Wiederimmatrikulation rechtzeitig per Post zugesandt.
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und organisatorischen Gründen gilt dieses Wiederimmatrikulationsverfahren nur für Seniorenstudierende, die einschließlich Wintersemester 2010/11 für das Seniorenstudium an der LMU mit einem Semester Unterbrechung eingeschrieben waren.
Die Überweisungsmodalitäten, die Zahlungsfrist und ihre Matrikelnummer haben Seniorenstudierende, die einschließlich Wintersemester 2010/11 für das Seniorenstudium an der LMU eingeschrieben waren, bereits in einem Schreiben der LMU per Post erhalten.
Zur Rückmeldung bzw. Wiederimmatrikulation für das Sommersemester 2012 überweisen Sie bitte die Gebühr für das Seniorenstudium bis spätestens 27.03.2012. Bitte geben Sie dazu unbedingt folgenden Verwendungszweck an:
IHRE PERSÖNLICHE MATRIKELNUMMER/20121/Seniorenstudium;
z.B. 113808993/20121/Seniorenstudium.
Das Rückmelde- bzw. Wiederimmatrikulationsverfahren gilt nicht für Seniorenstudierende, die letzmals vor dem Wintersemester 2010/11 für das Seniorenstudium immatrikuliert waren.
Diese am Seniorenstudium Interessierten können sich weiterhin persönlich für das Seniorenstudium immatrikulieren. Die Termine zur persönlichen Immatrikulation, die dazu notwendigen Unterlagen sowie Ablauf und Orte der Immatrikulation finden Sie unter 1. ERSTIMMATRIKULATION.
Weitere Informationen zur Immatrikulation für das Seniorenstudium finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.