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Das Zentrum Seniorenstudium

Begrüßung

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im Wintersemester 2011/12 sind die bayerischen Universitäten großen Belastungen ausgesetzt: Das doppelte Abitur der Abschlussklassen von G9 und G8 sowie die Abschaffung der Wehrpflicht lassen einen Ansturm von Studienanfängern erwarten, wie wir ihn noch nie erlebt haben. Davon ist natürlich auch das Seniorenstudium betroffen, denn da es für unsere Aktivitäten entscheidend ist, die Priorität des regulären Studiums vor dem Seniorenstudium zu beachten, ist mit Einschränkungen zu rechnen. Wir freuen uns, dass wir Ihnen trotzdem auch in diesem Semester eine große Zahl von Lehrveranstaltungen des regulären Studienbetriebs anbieten zu können. Freilich ist nicht auszuschließen, dass die eine oder andere Vorlesung trotz der zunächst angekündigten Öffnung für Seniorenstudierende nachträglich aufgrund eines unerwartet hohen Interesses bei den regulär Studierenden für das Seniorestudium wieder gesperrt werden muss, wie dies bereits im vergangenen Wintersemester einmal passiert ist. Im Gegensatz zur Situation im vergangenen Wintersemester – hier mussten sich die betroffenen Seniorenstudierenden vor Ort in eine andere Lehrveranstaltung umschreiben – wird der Wechsel von Lehrveranstaltungen im kommenden Wintersemester problemlos vonstatten gehen.

Denn durch eine neue Regelung der Einschreibung in Zusammenhang mit der vom Senat der LMU am 30. Juni 2011 beschlossenen neuen Gebührensatzung für Gaststudierende, die auch das Seniorenstudium betrifft, entfällt ab dem kommenden Semester die Belegpflicht. Nach der Entrichtung einer pauschalen und einheitlichen Gebühr steht es Ihnen frei, so viele Lehrveranstaltungen aus dem Programm des Seniorenstudiums zu besuchen wie Sie wollen. Und das heißt auch, dass es Ihnen frei steht, noch nach Beginn des Semesters Ihren persönlichen Lehrplan zu ändern, sei es, dass zunächst ausgewählte Vorlesungen nicht Ihren Erwartungen entsprechen, sei es, dass einzelne Vorlesungen kurzfristig abgesagt oder wegen Überfüllung für das Seniorenstudium gesperrt werden müssen.

Mit der Belegpflicht entfällt für all diejenigen, die bereits im vergangenen Winter- oder Sommersemester eingeschrieben waren, auch die lästige Barbezahlung der Semestergebühr an der Amtskasse der Universität; die Summe kann jetzt überwiesen werden. Lediglich die Neueinschreiber und alle, die das Seniorenstudium nach einer längeren Pause wieder aufnehmen möchten, müssen die Gebühr noch in bar an der Amtskasse entrichten. Mit dem Übergang von der Barzahlung zur Überweisung kommt die Verwaltung der Universität einem vielfach geäußerten Wunsch der Seniorenstudierenden nach.

Mit den Vorzügen der neuen Gebührenordnung kommt leider auch eine bittere Pille auf Sie zu: Die pauschale Gebühr für das Seniorenstudium wurde von der Hochschulleitung der LMU auf 300 € festgelegt, ein Betrag, der deutlich höher ist als die bisherige Gebühr. Das Zentrum Seniorenstudium möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass von unserer Seite durchaus Bedenken gegen diese Gebührenerhöhung vorgebracht wurden. Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass der Betrag von 300 € noch immer deutlich unter dem des Semesterbeitrags der regulär Studierenden in Höhe von 500 € liegt. Die Verringerung der Differenz zwischen den beiden Gebühren kann, so hoffen wir, zu einer weiteren Entspannung des Verhältnisses zwischen Senioren und regulär Studierenden führen und eine weitere Entwicklung des Dialogs der Generationen begünstigen, auch unter den erschwerten Bedingungen aufgrund der eingangs erwähnten großen Studierendenzahlen.

In diesem Sinne und vor diesem Hintergrund wünsche ich Ihnen auch für dieses Semester wieder viel Freude an unserem Programm und zahlreiche interessante und neue Erfahrungen.

 

Ihr

Lorenz Welker

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Hier finden Sie die Präsentation der Einführungsveranstaltung mit wichtigen Informationen und Hinweisen zum Seniorenstudium an der LMU.  [mehr]
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