Zentrum Seniorenstudium
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Rückmeldung und Wiederimmatrikulation

Nach Ihrer ersten Immatrikulation und nach jeder Rückmeldungen erhalten Sie ein Schreiben mit dem Betreff "Ausweis für Gaststudierende des Seniorenstudiums". Bitte bewahren Sie dieses Schreiben gut auf, denn es enthält nicht nur Ihren Studienausweis, sondern auch alle wichtigen Information für Ihre Rückmeldung oder - wenn Sie mal ein oder mehrere Semester pausiert haben - Wiederimmatrikulation.

Wenn Sie sich als Seniorenstudentin oder -student für das kommende Semester rückmelden möchten, müssen Sie die fällige Gebühr, je nach Anzahl der gewählten Semesterwochenstunden, auf das im besagten Schreiben angegegebene Konto mit dem dort angegebenen Verwendungszweck überweisen.

Wenn Sie die Gebühr fristgerecht überwiesen haben, wird Ihnen Ihr Studienausweis rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters postalisch zugesendet.

Rückmelde- und Wiederimmatrikulationsfrist

Zur Rückmeldung bzw. Wiederimmatrikulation für das Sommersemester 2024 überweisen Sie bitte die Gebühr für das Seniorenstudium. Dies ist bereits jetzt möglich, Ende der Frist ist Montag, der 18.03.2024.
Bitte geben Sie dazu unbedingt folgenden Verwendungszweck an:

IHRE PERSÖNLICHE MATRIKELNUMMER/20241/Senioren;

z.B. 113802993/20241/Senioren.

 

Die obigen Informationen entsprechen den Angaben des Ref. III.2 (Studentenkanzlei), Stand 02/2016. Bitte informieren Sie sich hier über Änderungen. Wenn Sie sich zum ersten Mal für das Seniorenstudium an der LMU immatrikulieren, gelten für Sie die Regelungen zur Erstimmatrikulation.